Ausgebildete Peers (EX-IN zertifiziert) beraten Sie…
… wenn das Leben einmal schwierig wird,
… Abschluss und Neubeginn von Lebensphasen bevorstehen,
… oder sonst etwas an der psychischen Stabilität rüttelt.
Ist es nicht schön in solchen Momenten jemanden an der Seite zu haben, der das kennt und eigene Erfahrungen mit psychischen Erschütterungen hat?
EX-IN zertifizierte Peers, sogenannte Expert*innen durch Erfahrung haben sich in einer spezifischen Weiterbildung intensiv mit ihren eigenen Erschütterungserfahrungen auseinandergesetzt und gelernt, wie man auf dieser Grundlage andere Menschen begleiten kann (Informationen zur Weiterbildung finden sie unter www.ex-in-schweiz.ch).
Angebot: 1 bis 6 Gespräche von je einer Stunde
Inhalt: Was Ihnen am Herzen liegt
Preis: Pro Beratungsstunde CHF 5.-
(Restfinanzierung durch den Kanton SG)
Telefon +41 76 310 36 13
E-Mail: [email protected]
Wir freuen uns, Sie kennenzulernen und Sie ein Stück auf ihrem Weg zu begleiten. Flyer
Weiterführende Infos und häufig gestellte Fragen
Voraussetzungen für Peer Beratungen
Was für Verpflichtungen gehe ich ein?
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Einverständniserklärung zugesandt, welche festhält was die Peerberatung bieten kann und was nicht. Gemeinsam mit der Peer-Person werden sie diese Vereinbarung beim ersten Treffen Schritt für Schritt besprechen und wenn sie damit einverstanden sind, wird diese von beiden unterschreiben. Wichtig zu erwähnen ist hier, dass auch die Beratenden ihr Erfahrungswissen teilen (können) und sie daher auch verpflichtet sind, dieses Wissen nicht an Dritte weiter zu reichen, s. gemeinsame Schweigepflichtvereinbarung.
Ein Nichteinhalten der festgehaltenen Bedingungen führt zu einem Ausschluss aus den Beratungen.
Auch Sie dürfen jederzeit das Beratungs-/Begleitungsverhältnis beenden, auch unbegründet. Für eine Begründung und v.a. Abmeldung sind wir ihnen jedoch dankbar.
Für was verpflichten sich die Beratenden?
Die Beratenden haben eine Schweigepflichtvereinbarung unterschrieben und haben klare Regeln, wie sie mit ihren Daten (Dokumentation) umgehen müssen, damit deren Schutz zu jeder Zeit gewährleistet ist.
Sie sind verpflichtet jährlich an sechs Intervisions- und mindestens zwei Supervisionstreffen teil zu nehmen.
Auch die Beratenden sind berechtigt das Beratungs-/Begleitungsverhältnis zu beenden. Sie sind aber verpflichtet dies über die Organisation der Peer Beratung PSY SG zu melden. Diese sucht dann für sie nach Möglichkeiten eine Ersatzperson.